Service
Ich unterstütze Sie in allen Fragen der betrieblichen Sicherheit!
Betriebliche Sicherheit
Ich unterstütze und berate Ihr Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes gemäß der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG. Ich erarbeite Lösungskonzepte, um den Gefährdungen präventiv entgegenzuwirken.
Seminar - Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Führungskräfte bei der Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß DGUV Vorschrift 1 §20.
Baustellensicherheit
Sind mehrere Firmen an einem Bauprojekt beschäftigt, so verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) den Bauherrn für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen.
Seminar - Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte
Die Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 besagt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritte (in der Regel jährlich) durchzuführen ist.

Mein Ziel ist es Unternehmen, Führungskräfte und Angestellte in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, begleiten und zu unterstützen. Gemeinsam erarbeite ich praxisnahe Lösungen damit Sie stets in der betrieblichen Sicherheit abgesichert sind.
Ob es um die Sicherheit auf der Baustelle geht oder der Sicherheit im Betrieb bin ich Ihr fachkompetenter und rechtssicherer Ansprechpartner. Zudem bilde ich Sicherheitsbeauftrage und Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten aus.
Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter hat die höchste Priorität.
Ob es um die Sicherheit auf der Baustelle geht oder der Sicherheit im Betrieb bin ich Ihr fachkompetenter und rechtssicherer Ansprechpartner. Zudem bilde ich Sicherheitsbeauftrage und Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten aus.
Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter hat die höchste Priorität.
Betriebliche Sicherheit
Baustellensicherheit
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
SiGeKo
Als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) kümmere ich mich um alle Fragen der Arbeitssicherheit rund um Ihre Baustelle.
Angefangen bei der Vorankündigung, Baustellenordnung, Erstellung des SiGe-Plans, Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten, Baustellenbegehungen und Dokumentation bin ich als SiGeKo ein zuverlässiger und hochqualifizierter Dienstleister.
Der Einsatz des SiGeKo´s ist in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Wenn mehrere Firmen oder Gewerke auf einer Baustelle beschäftigt sind, ist nach dem §3 BauStellV der Bauherr dazu verpflichtet einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Aufgabe kann der Bauherr selbst übernehmen, wenn er über die erforderliche Qualifikation verfügt.
Sollte der Bauherr die Aufgabe des Koordinators nicht selbst übernehmen wollen oder verfügt er nicht über die geforderte Qualifikation, stelle ich Ihnen gerne einen erfahrenen und qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung.
Laut der HOAI sollte der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz SiGeKo) bereits in der Planungsphase mit in das Projekt aufgenommen werden. Er ist dafür zuständig mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zur Sicherheit- und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln. So hat der Bauherr noch die Möglichkeit alle relevanten Themen mit in die Ausschreibung und Vergabe einzubringen.
Unter bestimmten Umständen muss eine Baustelle bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn durch eine Vorankündigung angemeldet werden. Das ist dann erforderlich, wenn mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten oder die Dauer der Baumaßnahme länger als 30 Tage beträgt. Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese Aufgabe kann der SiGeKo für Sie übernehmen.
Bei der Planung der Baustelleneinrichtung fungiert der SiGeKo als wichtiger Berater. Die Baustelleneinrichtung ist eine optimale Grundlage für die Bauabläufe und muss so geplant werden, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden und keine Gefahren entstehen. Um das zu erreichen, erstellt der SiGeKo einen Baustelleneinrichtungsplan (kurz BE-Plan).
Die Hausordnung einer Baustelle ist die Baustellenordnung. Zusammen mit der Sicherheitsunterweisung der Unternehmen weist der SiGeKo auf mögliche Gefahren auf der Baustelle hin und wie man diese mit bestimmten Verhaltensregeln vermeiden kann.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz SiGe-Plan) wird erstellt, um die Koordination des Ablaufs der Bautätigkeit in räumlicher, zeitlicher und terminlicher Hinsicht zu verdeutlichen. Aus dem SiGe-Plan wird deutlich, wie die einzelnen Arbeiten auf der Baustelle räumlich und zeitlich organisiert sind. Darüber hinaus enthält der SiGe-Plan Informationen über die für alle Arbeitsprozesse festgelegten Schutzmaßnahmen und die dafür relevanten Arbeitsschutzbestimmungen. Der SiGe-Plan muss mit dem Fortschritt der Arbeiten und bei bestimmten Veränderungen der Baustelle fortgeschrieben werden.
Die Unterlage für spätere Arbeiten soll bereits in der Planungsphase eines Bauwerks berücksichtigt werden. Die Unterlage für spätere Arbeiten liefert eine Zusammenstellung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei möglichen späteren Arbeiten wie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Mit Ihnen gemeinsam suchen wir nach Lösungen für potenziell später auftretende Probleme und schreiben diese in der Unterlage für spätere Arbeiten fort.
Ich als SiGeKo habe die Aufgabe Gefährdungen, die durch die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke entstehen, frühzeitig zu erkennen und hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, Tiefbau oder Lagerbau gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot!
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Ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot abgestimmt auf Ihr Bauvorhaben!

