
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schatz-Arbeitsschutz Online Seminare
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Onlineseminare
der Schatz-Arbeitsschutz Online Seminare, nachfolgend Schatz-Arbeitsschutz genannt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ kann die Anmeldung des Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen annehmen. Durch Annahme der Anmeldung erfolgt der Vertragsschluss.
3. Seminarinhalte
Das Seminarprogramm ist Bestandteil des Vertrages.
Die Durchführung und der Inhalt des Seminars richten sich an dem Seminarprogramm.
SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ ist befugt einzelne Seminarinhalte zu ändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars beeinträchtigt wird.
4. Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den Online-Seminaren gelten folgende
technische Mindestanforderungen:
Diese technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die Teilnehmenden sind verantwortlich für die Funktionalität der technischen Geräte, Anschlüsse und Verbindungen.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, hat in Schriftform zu erfolgen.
5.1 Es fallen keine Kosten an, wenn die Erklärung des Rücktritts bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder postalisch bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ eingegangen ist. Für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Erklärung bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ maßgeblich.
Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.
5.2 Bei einem Rücktritt durch den Kunden, fallen 50% des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn die Rücktrittserklärung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ per E-Mail oder postalisch eingegangen ist.
5.3 Bei einem Rücktritt durch den Kunden, fallen 80% des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn die Rücktrittserklärung von 14 bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ per E-Mail oder postalisch eingegangen ist. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Seminargebühren
berechnet.
5.4 Bei Nichtteilnahme ohne Rücktrittserklärung sind von den Teilnehmenden 100% der Seminargebühren zu entrichten.
6. Absage des Seminars
6.1 Schatz-Arbeitsschutz behält sich das Recht vor die Absage von Seminaren aus wichtigen Gründen, wie z.B. Nichterreichen der Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt vorzunehmen.
Bei einer Absage wird SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ den Kunden, sofern möglich, versuchen auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen.
6.2 Bei einer Absage wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Es erfolgt die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Seminargebühren.
Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Für die Seminare gelten die im Vertrag angegebenen Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden.
7.2 Die Seminargebühr ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen und auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
7.3 Bei Nichtzahlung des vollständigen Seminarbetrages bis zum letzten Tag des Seminars hat SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ das Recht, Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate zurückzubehalten.
8. Rechte an den Seminarunterlagen
8.1 Sämtliche ausgegebene Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Die Seminarunterlagen dürfen nicht, auch auszugsweise, ohne die schriftliche
Genehmigung von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ in irgendeiner Form, reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
8.2 Bei Online-Seminaren sind Aufzeichnungen, Mitschnitte jeglicher Art und Screenshots ausdrücklich nicht gestattet.
9. Haftung
Bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Online-Seminaren haftet SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ nicht für die Ausfälle jeglicher Art, die der Teilnehmende selbst zu verantworten hat.
10. Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ, soweit die Teilnehmenden Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
10.2 Sollten die Teilnehmende keinen, allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der gleiche Gerichtsstand mit dem Sitz von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ.
10.3 Bei sämtlichen Ansprüchen von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ gegen die Teilnehmenden, soweit die Person kein Kaufmann ist, gilt dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
11. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zusätzlich auch die ausgehängten Datenschutzinformationen.
Sie finden diese auch unter www.schatz-arbeitsschutz.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Onlineseminare
der Schatz-Arbeitsschutz Online Seminare, nachfolgend Schatz-Arbeitsschutz genannt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ kann die Anmeldung des Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen annehmen. Durch Annahme der Anmeldung erfolgt der Vertragsschluss.
3. Seminarinhalte
Das Seminarprogramm ist Bestandteil des Vertrages.
Die Durchführung und der Inhalt des Seminars richten sich an dem Seminarprogramm.
SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ ist befugt einzelne Seminarinhalte zu ändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars beeinträchtigt wird.
4. Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den Online-Seminaren gelten folgende
technische Mindestanforderungen:
- PC/Laptop/Tablet
- aktuelles Betriebssystem (Windows 10, MacOS 10.8 oder neuer),
- aktueller Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari), aktiviertes JavaScript,
- 2 GB RAM,
- Mikrofon und Lautsprecher (Headset)
- Webcam
- zuverlässig verfügbare Internetverbindung mit mind. 1 Mbit/s.
Diese technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die Teilnehmenden sind verantwortlich für die Funktionalität der technischen Geräte, Anschlüsse und Verbindungen.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, hat in Schriftform zu erfolgen.
5.1 Es fallen keine Kosten an, wenn die Erklärung des Rücktritts bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder postalisch bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ eingegangen ist. Für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Erklärung bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ maßgeblich.
Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.
5.2 Bei einem Rücktritt durch den Kunden, fallen 50% des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn die Rücktrittserklärung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ per E-Mail oder postalisch eingegangen ist.
5.3 Bei einem Rücktritt durch den Kunden, fallen 80% des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn die Rücktrittserklärung von 14 bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ per E-Mail oder postalisch eingegangen ist. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Seminargebühren
berechnet.
5.4 Bei Nichtteilnahme ohne Rücktrittserklärung sind von den Teilnehmenden 100% der Seminargebühren zu entrichten.
6. Absage des Seminars
6.1 Schatz-Arbeitsschutz behält sich das Recht vor die Absage von Seminaren aus wichtigen Gründen, wie z.B. Nichterreichen der Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt vorzunehmen.
Bei einer Absage wird SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ den Kunden, sofern möglich, versuchen auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen.
6.2 Bei einer Absage wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Es erfolgt die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Seminargebühren.
Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Für die Seminare gelten die im Vertrag angegebenen Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden.
7.2 Die Seminargebühr ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen und auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
7.3 Bei Nichtzahlung des vollständigen Seminarbetrages bis zum letzten Tag des Seminars hat SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ das Recht, Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate zurückzubehalten.
8. Rechte an den Seminarunterlagen
8.1 Sämtliche ausgegebene Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Die Seminarunterlagen dürfen nicht, auch auszugsweise, ohne die schriftliche
Genehmigung von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ in irgendeiner Form, reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
8.2 Bei Online-Seminaren sind Aufzeichnungen, Mitschnitte jeglicher Art und Screenshots ausdrücklich nicht gestattet.
9. Haftung
Bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Online-Seminaren haftet SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ nicht für die Ausfälle jeglicher Art, die der Teilnehmende selbst zu verantworten hat.
10. Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ, soweit die Teilnehmenden Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
10.2 Sollten die Teilnehmende keinen, allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der gleiche Gerichtsstand mit dem Sitz von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ.
10.3 Bei sämtlichen Ansprüchen von SCHATZ-ARBEITSSCHUTZ gegen die Teilnehmenden, soweit die Person kein Kaufmann ist, gilt dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
11. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zusätzlich auch die ausgehängten Datenschutzinformationen.
Sie finden diese auch unter www.schatz-arbeitsschutz.de

